Die Kieferorthopädie
Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist in einer kieferorthopädischen Praxis oftmals der Haupt-Faktor.
Die Kieferorthopädie
Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist in einer kieferorthopädischen Praxis oftmals der Haupt-Faktor.
Das liegt zum Einen daran, dass das Kieferwachstum noch nicht abgeschlossen ist und dies perfekt zur Korrektur genutzt werden kann und dadurch Folgeerkrankungen durch zum Beispiel Fehlbiss vermieden werden können.
Auch die kleinen Patienten müssen schon mitarbeiten: Die Zähne müssen sorgfältig gepflegt werden, gründliches Putzen sollte selbstverständlich ein, besonders nach dem Verzehr von zucker- und säurehaltigen Nahrungsmitteln.
Die Tragezeiten der Spangen und sonstigen kieferorthopädischen Geräten müssen, ebenso wie die regelmäßigen Kontrolltermine, eingehalten werden.

Kieferorthopädie im erwachsenen Alter
Im erwachsenen Alter ist es in vielen beruflichen Positionen einfach hinderlich, eine Zahnspange zu tragen. Dennoch ist es wichtig, hier nicht nur für eine Verbesserung des Aussehens zu sorgen, sondern auch den Kieferknochen durch reibungsloses Verteilen der Kaukräfte vor Abnutzung zu schützen. Ein perfektes Gebiss kann problemlos gereinigt werden und bietet keinen Nährboden für Karies und Parodontitis.
Moderne Verfahren in kieferorthopädischen Praxen garantieren deshalb eine eher unauffällige und dennoch effiziente Korrektur der Kiefer- oder Zahnfehlstellungen. Vordergründig nicht sichtbare transparente Zahnschienen oder selbstlegierende Keramikbrackets sind hier die erste Wahl.
Ein chirurgischer Eingriff bei weit ausgeprägter Fehlstellung der Zähne und des Kiefers ist meist dann notwendig, wenn die Kieferentwicklung durch herkömmliche Methoden nicht mehr beeinflusst werden kann.
Was tun bei einem Überbiss?
Bei einem Überbiss handelt es sich um eine Kieferfehlstellung, bei der der Oberkiefer größer ist als der Unterkiefer, so dass die Zähne „vorstehen”.
Von einem umgekehrten Überbiss spricht man bei einem Unterbiss, dies ergibt sich bei einem vergrößerten überentwickelten Unterkiefer.
In beiden Fällen kann es zu Gesundheitsbeeinträchtigungen kommen, die durch Probleme beim Kauen und Falschbelastungen der Kiefergelenke entstehen. Nicht selten beobachtet man Sprachstörungen, die auf fehlerhafte Interaktionen von Kiefer, Gaumen, Zunge und Lippen zurück zu führen sind.
Ein nicht behandelter Überbiss kann sich im Laufe der Jahre verschlimmern, da sich zum Beispiel auch Magen- und Verdauungsprobleme durch falsches Kauen, sowie Muskelverspannungen und Kopfschmerzen konsolidieren.

Grundsätzlich kann jeder Mensch von Fehlstellungen der Zähne betroffen sein
Ein Überbiss lässt sich bereits im Kindesalter diagnostizieren, ob er genetisch bedingt ist, oder von Schnuller, Sauger oder Daumenlutschen kommt, regelmäßige zahnärztliche Besuche, mit Kontrolle der Kieferentwicklung und des gesamten Kauapparates, sind hier von Vorteil, um frühzeitig eine Therapie einleiten zu können.
Ist der Mensch ausgewachsen, ist eine Behandlung der Bisslageverschiebung rein kieferorthopädisch mit konservativen Maßnahmen alleine oft nicht mehr möglich.
Wenn gravierende Fehlstellungen bestehen, bedarf es einer Kombinationsbehandlung, das heisst, zusätzlich erfolgen operative Interventionen der Kiefer-, Mund- oder Gesichtschirurgie.
Nicht selten muss vor dem Eingriff eine Korrektur beider Zahnbögen mit Hilfe fester Klammern erfolgen, die eine Zeitlang, vor dem chirurgischen Versatz von Ober- und Unterkiefer, getragen werden müssen.
Für jedwede kieferorthopädische oder kieferchirurgische Behandlung sind gesunde, kariesfreie Zähne und ein intaktes Zahnfleisch erforderlich.
Zahnärztliche Kontrolle und gegebenenfalls Therapie im Vorfeld sind hier die Voraussetzungen für erfolgreiche Maßnahmen in der Kieferorthopädie!
Da diese Behandlung aus zwei Teilen besteht, erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, wie dies unter Vorlage des Heil- und Kostenplanes geregelt ist. Ein unterstützender Partner für die KFO Abrechnung im Praxisbereich ist für viele Kieferorthopäden hilfreich.
Der kieferchirurgische Eingriff wird meist übernommen, wogegen die Zahnregulierung in vielen Fällen meist zu Ihren eigenen Lasten fällt.
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