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EBA konsultiert zur Verbesserung der Liquiditätsüberwachung

EBA | Bankenaufsicht | Meldewesen | Reporting

Nagler & Company in ncregulatorynews · 2021-04-30 08:29 · 0 claps · 1.0 min read
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28. April 2021

28. April 2021

EBA konsultiert zur Verbesserung der Liquiditätsüberwachung

EBA | Bankenaufsicht | Meldewesen | Reporting

Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) hat eine Konsultation für technische Durchführungsstandards (ITS) zur aufsichtlichen Berichterstattung von zusätzlichen Kennzahlen zur Liquiditätsüberwachung („Additional Liquidity Monitoring Metrics“, ALMM) gestartet. Die vorgeschlagenen Änderungen beziehen sich zum einen auf Proportionalitätsabwägungen für SNCIs (Small and Non-Complex Institutions) und zum anderen auf eine Verschlankung der Meldeberichtsanforderungen in bestimmten Bereichen. Weiterhin sollen Datenlücken geschlossen, Inkonsistenzen behoben und Meldebögen weiter präzisiert werden. Für den Umfang der Meldepflicht mittelgroßer Institute ist eine Ausnahme geplant. Die Konsultation läuft bis zum 28. Juli 2021.

Die Anpassungen und Erleichterungen für kleine und mittlere Institute umfassen insbesondere die Reduzierung der Meldepflicht um folgende Punkte und Kennzahlen:

· Kennzahlen zur Konzentration der Refinanzierung nach Produktart (C 68.00),

· Kennzahlen zum Refinanzierungspreis für verschiedene Refinanzierungsdauern (C 69.00),

· Informationen zur Prolongation der Refinanzierung (C 70.00).

Somit beschränkt sich die Meldepflicht für diese Institute auf das Instrument der Laufzeitleiterüberwachung sowie die Konzentration der Refinanzierung nach Kontrahenten und Gegenfinanzierungskapazität. Zur Entlastung der mittelgroßen Institute schlägt die EBA weiterhin vor, diese von der Meldung der Metriken zur Roll-over-Finanzierung auszunehmen.

Mit der Veröffentlichung der ITS startet die EBA die Erfüllung des an Sie gerichteten Mandats aus der überarbeiteten Kapitalregulierungsverordnung (CRR2).

Weiterführende Informationen:

• Pressemitteilung, Weiterlesen >>> • Konsultationspapier, Download PDF >>>


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