Missbrauchsvorwürfe: Neue Klage gegen Michael Jacksons Unternehmen
Michael Jackson ist seit über 14 Jahren tot. Pünktlich zu seinem Todestag hat ein Gericht in Kalifornien einer Klage stattgegeben, die sich…
Missbrauchsvorwürfe: Neue Klage gegen Michael Jacksons Unternehmen
Michael Jackson ist seit über 14 Jahren tot. Pünktlich zu seinem Todestag hat ein Gericht in Kalifornien einer Klage stattgegeben, die sich mit Missbrauchsvorwürfen gegen den Popstar befasst. Der Kläger ist ein alter Bekannter.

Das Berufungsgericht im US-Bundesstaat Kalifornien hat einer Klage zugestimmt, die sich gegen den verstorbenen Sänger Michael Jackson richtet. Es geht demnach erneut um den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs, der jetzigen Klage waren bereits mehrere Versuche, den Nachlass des Musikers auf Schadenersatz zu verklagen, vorausgegangen. Diese waren bisher allerdings erfolglos geblieben.
Im Jahr 2003 waren erstmals Missbrauchsvorwürfe gegen den „King of Pop“ aufgekommen, im selben Jahr war Jackson sogar verhaftet und angeklagt worden. Es waren zehn Anklagepunkte, die dem „Billie Jean“-Sänger zur Last gelegt wurden — in allen wurde er schließlich freigesprochen. Die Vorwürfe erhoben damals die Eltern des jungen Tanztalents Wade Robson, der nach eigenen Angaben mehrmals auf der „Neverland Ranch“ aufgetreten sei. Das angebliche Opfer hatte die erhobenen Vorwürfe stets bestritten, auch vor Gericht.
Im Jahr 2013, rund vier Jahre nach dem überraschenden Tod der Poplegende, folgte dann die Kehrtwende. Diesmal behaupteten nicht die Eltern von Robson, dass ihr Sohn sexuell missbraucht worden sei, sondern er selbst. Seinen Sinneswandel begründete Robson damit, dass er erst jetzt begriffen habe, wie sehr er zuvor „vollständiger Manipulation und Gehirnwäsche“ unterzogen worden sei. Robson reichte Klage gegen den Nachlass des Musikers ein, womit er jedoch scheiterte.
Das angebliche Missbrauchsopfer entschied sich, an der 2019 veröffentlichten Dokumentation „Leaving Neverland“ des Senders HBO mitzuwirken und die erhobenen Vorwürfe nochmals öffentlich aufzurollen. Dort äußerte sich auch James Safechuck, der den Musiker ebenfalls des sexuellen Missbrauchs bezichtigt. Robson und Safechuck hatten erst zwei Jahre zuvor eine weitere Klage gegen Jackson initiiert, womit die beiden vor Gericht erneut gescheitert waren.
Die Rechtsanwälte der MJJ Productions, Inc., dem Musikunternehmen Jacksons, das unter anderem dessen Nachlass verwaltet, zeigen sich gegenüber mehreren Medien zuversichtlich. Das Unternehmen sei nicht in der Lage gewesen, den Popstar ständig zu kontrollieren, weshalb es nicht nachträglich für dessen mögliche Vergehen haftbar gemacht werden könne — auch dann nicht, wenn diese im Nachgang nachgewiesen werden könnten.
Michael Jackson hatte sich insgesamt zweimal vor Gericht verantworten müssen, wobei er jeweils in allen Anklagepunkten freigesprochen worden war. Der Sänger hatte stets beteuert, dass er zwar die Nähe zu Kindern suche, diesen jedoch niemals Leid zufügen könnte. Er erklärte sein Verhalten damit, dass er bereits mit jungen Jahren zum Kinderstar geworden sei, und eine normale Kindheit der Karriere weichen musste. Das bestätigten auch die Brüder des „Beat it“-Interpreten, der am 25. Juni 2009 infolge eines Herzstillstandes starb, für den eine Überdosis des Narkosemittels Propofol verantwortlich war, das Jackson zuvor von seinem Leibarzt wegen starker Schlafstörungen injiziert bekam.
Eine Entscheidung des nun anhänglichen Gerichtsverfahrens gegen des Unternehmens von Jackson steht noch aus, die Klage gilt jedoch auch in Medienkreisen als wenig aussichtsreich.
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