Ein Grundgesetz zum Abschlusszeugnis
Ein vergessener Artikel der Weimarer Verfassung würde 100 Jahre nach der Unterzeichnung unsere politische Kultur bereichern

Weimarer Reichsverfassung
Ein Grundgesetz zum Abschlusszeugnis
Ein vergessener Artikel der Weimarer Verfassung würde 100 Jahre nach der Unterzeichnung unsere politische Kultur bereichern
Von Christopher-Leonard Prinz und David Full
Das Jahr 2019 bietet die Möglichkeit, über bedeutende Wendepunkte unserer Demokratiegeschichte nachzudenken. Vor 70 Jahren, im Mai 1949, unterzeichnete Konrad Adenauer das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, womit der Grundstein für die bestehende freiheitlich-demokratische Grundordnung gelegt wurde. Der — nach der fehlgeschlagenen demokratischen Revolution von 1848 — erste Versuch, ein demokratisches Verfassungswesen auf den Weg zu bringen, lag mit der Unterzeichnung der Weimarer Reichsverfassung durch Reichskanzler Friedrich Ebert am 14. August 1919 zu diesem Zeitpunkt erst eine Generation zurück. Vor dem Hintergrund dieses denkwürdigen, nun 100 Jahre zurückliegenden Ereignisses, rücken das Scheitern der Weimarer Republik und Fragen nach dessen Ursachen wieder ins Zentrum der öffentlichen, politischen Debatte.
Eine polarisierte öffentliche Debatte, die Unfähigkeit oder der Unwillen vieler, den Kompromiss als eine Tugend zu betrachten, verleiten dazu, Parallelen zur jungen, ersten Demokratie zu ziehen. Auch wenn wir von Weimarer Verhältnissen weit entfernt sind, werden Zweifel an der Demokratie deutlicher artikuliert, als dies noch vor wenigen Jahren der Fall war. Im Reichsbürgermilieu geschieht dies besonders unverhohlen, jedoch bleibt die Skepsis mitnichten auf die Ränder der Gesellschaft beschränkt. Auch in wirtschaftsliberalen Kreisen wird bisweilen, oft unter Verweis auf Rekordbauzeiten chinesischer und arabischer Infrastrukturprojekte, die Frage nach der Leistungsfähigkeit demokratischer Entscheidungsstrukturen gestellt. Francis Fukuyamas “End of History”, welches das Ende des Systemwettbewerbs und eine globale Konvergenz hin zu einem liberalen, demokratischen Staatswesen prognostizierte, ist vorerst verschoben.
Wie kann man dieser Rezession der Demokratie entgegentreten? Das staatsbürgerliche Selbstverständnis, soviel ist klar, muss sich wieder stärker an demokratischen Idealen orientieren. Das Herzstück unserer Demokratie ist das Gründungsdokument der Bundesrepublik: das Grundgesetz. Es definiert nicht nur unsere staatsbürgerlichen Rechte, sondern auch einen Ordnungsrahmen für die Entfaltung individueller Freiheit. Exemplarisch hierfür steht Artikel 18 GG. Dieser besagt, dass derjenige seine Grundrechte verwirken kann, der sie dazu einsetzt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik zu untergraben.
Beim Festakt des 19. Karlsruher Verfassungsgesprächs betonte Bundespräsident Steinmeier “der Freiheitsgeist, den das Grundgesetz atmet, ist gerade heute wieder anregend und belebend, gerade in einer Zeit, in der die liberale Demokratie wieder angefochten wird”. Der politischen Bildung kommt daher eine Schlüsselrolle zu, die es zu stärken gilt.
Während der Grad an Übereinstimmung zwischen dem Grundgesetz und der Weimarer Verfassung deutlich höher ist als weithin angenommen wird, fand ein in diesem Zusammenhang bedeutender Artikel keine Berücksichtigung. Artikel 148 der Weimarer Verfassung besagt:
“Jeder Schüler erhält bei Beendigung der Schulpflicht einen Abdruck der Verfassung”.
Der Einwand reiner Symbolpolitik liegt nahe. Selbst wenn dem so wäre, es wäre kein stichhaltiges Argument. Symbolpolitik kann alles verändern. Der Kniefall von Willy Brandt am Ehrenmal für die Toten des Warschauer Ghettos und der Händedruck von Verdun zwischen Helmut Kohl und François Mitterand waren reine Symbolpolitik.
Auch wenn unser Verhältnis zu Fragen nationaler Symbolik und Identität sich seit Gründung der Bundesrepublik schwierig gestaltet, so ist das Grundgesetz in der Bevölkerung selbstverständlich, mit all seiner nationalen Symbolkraft akzeptiert. Nicht zu Unrecht bezeichnete Bundespräsident Steinmeier das Grundgesetz beim Festakt des 19. Karlsruher Verfassungsgesprächs als „Das liebste Buch der Deutschen“ und “ein Versprechen auf eine gute Zukunft, das niemand einlösen kann außer uns selbst”. Mit dem Überreichen einer Ausgabe des Grundgesetzes bei Erfüllung der Schulpflicht, nehmen wir die nächste Generation in die Verantwortung, ihren Beitrag zu dieser fortwährenden Aufgabe zu leisten.
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