KI in der amtlichen Recherche beim DPMA: Was Patentanwälte bei Neuanmeldungen jetzt beachten…
Mit Mitteilung Nr. 1/26 vom 2. März 2026 hat die Präsidentin des DPMA klargestellt, dass Prüfungsstellen bei der Recherche externe…
KI in der amtlichen Recherche beim DPMA: Was Patentanwälte bei Neuanmeldungen jetzt beachten sollten (Stand: März 2026)
Mit Mitteilung Nr. 1/26 vom 2. März 2026 hat die Präsidentin des DPMA klargestellt, dass Prüfungsstellen bei der Recherche externe elektronische Quellen nutzen dürfen — gegebenenfalls auch unter Einsatz von Anwendungen künstlicher Intelligenz.
Gleichzeitig räumt das Amt ein, dass trotz „gebotener Sorgfalt“ ein Restrisiko nicht vollständig ausgeschlossen werden kann: Begriffe, Sequenzen, chemische Strukturformeln oder Text aus nicht offengelegten Anmeldungen könnten Dritten zugänglich werden.

Als Konsequenz nennt das DPMA ausdrücklich eine neue Option: 👉 Recherche- oder Prüfungsanträge erst nach Offenlegung stellen, wenn dieses Risiko vermieden werden soll.
Diese Passage hat in der Patentanwaltschaft und bei Inhouse-IP-Verantwortlichen spürbare Irritation ausgelöst. Nicht nur wegen der technischen Frage „Wie kann das passieren?“, sondern vor allem wegen der praktischen Konsequenz:
Was bedeutet das konkret für Prioritätsanmeldungen, Portfoliostrategie und Haftung — ab sofort?
1. Was das DPMA tatsächlich geändert hat — und was nicht
Das DPMA betont seinen gesetzlichen Auftrag: den weltweiten Stand der Technik zu berücksichtigen, gleichzeitig aber nicht offengelegte Anmeldungen vertraulich zu behandeln.
Neu ist der Kontext: Wissen wird heute oft nur noch in externen Recherchequellen vorgehalten, weshalb hochwertige Recherchen ohne diese Quellen kaum möglich sind.
Wichtig dabei:
- Das DPMA sagt nicht, dass Daten in öffentliche KI-Systeme eingegeben werden
- Es sagt aber auch nicht, dass ausschließlich vollständig abgeschottete Systeme genutzt werden
Stattdessen wird ein Restrisiko ausdrücklich benannt — und die Entscheidung darüber teilweise auf den Anmelder verlagert.
👉 Damit wird Informationssicherheit in der Recherchekette zu einem festen Bestandteil der Mandatsberatung.
2. Warum die Phase „vor Offenlegung“ so sensibel ist
Patentanmeldungen bleiben beim DPMA in der Regel 18 Monate geheim.
Genau diese Phase ist strategisch besonders wertvoll:
- Sicherung des Zeitrangs
- Parallel laufende Produktentwicklung
- Investorengespräche und Marktvorbereitung
- Standardisierungsprozesse
Die enthaltenen Informationen sind oft hochsensibel:
- Parameter und Trainingsdatenstrategien
- Rezepturen oder Sequenzen
- Versuchsergebnisse und technische Details
Ein Abfluss in dieser Phase bedeutet nicht nur ein Risiko für die Neuheit.
👉 Bereits partielle Informationslecks können:
- Wettbewerber beschleunigen
- Design-Arounds erleichtern
- Verhandlungen beeinflussen
- Trade-Secret-Positionen schwächen
3. Was „Restrisiko“ bei KI-Recherche praktisch bedeutet
Das Problem liegt weniger im Buzzword „KI“, sondern in typischen Eigenschaften externer Systeme:
Unklare Datenflüsse
- Speicherung von Queries
- Logging und Speicherorte
- Unterauftragnehmer und Jurisdiktionen
Semantische Suche
- Query-Expansion
- Ähnlichkeitssuche
- automatische Zusammenfassungen
👉 Schon kleine Fragmente können verarbeitet und gespeichert werden.
Produktverbesserung
- Nutzung von Eingaben zur Optimierung von Modellen
- Speicherung von Metadaten oder Telemetrie
Kernpunkt: Es geht nicht nur um ganze Dokumente, sondern auch um scheinbar harmlose Details wie:
- einzelne Sequenzen
- spezifische Strings
- Strukturmerkmale
4. Die strategische Kernfrage: Antrag später stellen?
Die vom DPMA vorgeschlagene Option kollidiert mit etablierten Strategien.
a) Prioritätsanmeldung als „Testballon“
Frühe DE-Anmeldungen liefern oft wichtige Erkenntnisse für:
- PCT-Strategie
- Claim-Entwicklung
- Budgetplanung
👉 Diese Praxis wird jetzt hinterfragt.
b) Zeit als wirtschaftlicher Faktor
Spätere Prüfung bedeutet:
- spätere Erteilung
- verzögerte Durchsetzung
- potenzielle Nachteile bei Lizenzierung
c) Individuelle Risikoabwägung
Nicht alle Mandanten sind gleich:
- Startups im Fundraising
- Pharmaunternehmen
- Deep-Tech-Unternehmen
- Konzerne mit Standard-Patenten
👉 Jede Situation verlangt eine eigene Risikobewertung.
Fazit: Keine Standardlösung mehr — sondern strukturierte Einzelfallentscheidung.
5. Was Patentanwälte jetzt konkret tun sollten
5.1 Mandantenaufklärung als Standard
Das Thema gehört ab sofort in jedes Erstgespräch:
- Hinweis auf Restrisiko laut DPMA
- Erläuterung möglicher Optionen
- keine Dramatisierung, sondern Klarheit
5.2 Entscheidungen dokumentieren
Zur Haftungsprävention:
- Mandantenentscheidung festhalten
- Risikoabwägung dokumentieren
- Begründung transparent machen
5.3 Sensitivitätsklassen definieren
Besonders kritisch sind:
- Biotech / Chemie (Sequenzen, Strukturen)
- IT mit spezifischen Protokollen oder Modellen
- Fälle mit hohem wirtschaftlichem Hebel
5.4 Alternative Wege nutzen
Wenn frühe Erkenntnisse nötig sind:
- Vorrecherche in kontrollierten Umgebungen
- abstrakte Suchanfragen ohne kritische Details
- taktische Gestaltung von Ansprüchen
5.5 Eigene KI-Governance prüfen
Ein zentraler Punkt:
👉 Glaubwürdigkeit gegenüber Mandanten
Fragen, die jede Kanzlei beantworten können sollte:
- Welche Tools werden genutzt?
- Welche Datenflüsse bestehen?
- Gibt es eine klare AI-Policy?
- Werden Systeme technisch kontrolliert?
Beispielsweise bei Kanzleisoftware wie 👉 Genese 👉 Gweb (Deutsch) 👉 Gweb (English)
Auch Plattformen wie 👉 Timespin
sollten unter Governance-Gesichtspunkten bewertet werden.
6. Öffentliche Reaktionen: Drei zentrale Linien
1. Institutionelles Vertrauen
Erwartung: Das Amt sollte Risiken selbst lösen, nicht verlagern.
2. Technologische Realität
KI ist längst Teil der Recherche. Die Frage ist nicht „ob“, sondern „wie“.
3. Verfahrensökonomie
Spätere Prüfung = wirtschaftliche Auswirkungen.
👉 Alle drei Perspektiven sind berechtigt.
7. Was man vom DPMA einfordern kann
Für die Praxis wären wichtig:
- Transparenz über genutzte Systeme
- klare Mindeststandards für Datenverarbeitung
- Regeln für Sicherheitsvorfälle
👉 Das ist keine Technologiekritik, sondern moderne Governance.
8. Fazit: Beratung wird komplexer — aber auch besser
Die DPMA-Mitteilung macht sichtbar, was lange im Hintergrund lag:
Recherche hängt heute an externen, teilweise KI-gestützten Infrastrukturen.
Für Patentanwälte bedeutet das:
- keine Abschaffung der frühen Anmeldung
- aber eine neue Dimension der Risikoabwägung
Wer strukturiert vorgeht, gewinnt:
- klarere Beratung
- bessere Entscheidungsgrundlagen
- mehr Vertrauen beim Mandanten
👉 Am Ende entsteht keine Unsicherheit, sondern eine präzisere Strategie.
메타데이터
- post_id
- b60706c46a09
- slug
- ki-in-der-amtlichen-recherche-beim-dpma-was-patentanwälte-bei-neuanmeldungen-jetzt-beachten-b60706c46a09
- url
- https://medium.com/@thomasdelfing/ki-in-der-amtlichen-recherche-beim-dpma-was-patentanw%C3%A4lte-bei-neuanmeldungen-jetzt-beachten-b60706c46a09
- canonical_url
- https://medium.com/@thomasdelfing/ki-in-der-amtlichen-recherche-beim-dpma-was-patentanw%C3%A4lte-bei-neuanmeldungen-jetzt-beachten-b60706c46a09
- author_url
- https://medium.com/@thomasdelfing
- status
- ok
- fetched_at
- 2026-06-24 16:30:55